Unser Betreuungsteam hat die
Anerkennung vom Niedersächsischen Landesamt
zur Unterstützung im Alltag im Sinne nach SGB XI § 45
und den Versorgungsvertrag nach SGB XI §72.
Wenn unsere Kunden einen Pflegegrad haben,
dürfen wir unsere Leistungen ab Pflegegrad 1
direkt mit der Kranken- / Pflegekasse abrechnen.
Wir sind....
Wir möchten...
unseren mobilen Dienst gemeinsam mit Ihnen gestalten und
helfen Ihnen dort, wo Sie es möchten....
Wir beraten Sie gerne (kostenlos) über unsere verschiedenen
Leistungen und die Abrechnungsmöglichkeiten über die
Pflegekassen (ab Pflegegrad I) oder die Privatleistungen.